ABGASMESSUNG
Abgasmessung gemäß Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz (WHeizKG)
In Wien müssen alle Feuerstätten nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz einer Abgasmessung unterzogen werden. Demzufolge müssen Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 4 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden.
Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat der Stadt Wien zugelassene Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung. Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz) eingehalten und andererseits die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.
Hinweis: Der Betreiber einer Gastherme oder eines sonstigen Gasgerätes hat – wie der Halter eines Fahrzeuges – für die einwandfreie und sichere Funktion zu sorgen.