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ABGASMESSUNG

Abgasmessung gemäß Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz (WHeizKG)

In Wien müssen alle Feuerstätten nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz einer Abgasmessung unterzogen werden. Demzufolge müssen Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 4 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden.

 

Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat der Stadt Wien zugelassene Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung. Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz) eingehalten und andererseits die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.

 

Hinweis: Der Betreiber einer Gastherme oder eines sonstigen Gasgerätes hat – wie der Halter eines Fahrzeuges – für die einwandfreie und sichere Funktion zu sorgen.

Prüfsiegel für Abgasmessung von Kupferschmied
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